Potentialausgleich an Wasserleitungen
Wichtiger Hinweis an alle Hausbesitzer
Die Erdung von elektrischen Anlagen über metallene Wasserleitungen ist nicht zulässig
Bei der Erneuerung von Trinkwasserhausanschlüssen wird immer wieder ein Potentialausgleich an den Stahlleitungen festgestellt. Dieser verbindet metallene Wasserleitungen mit der Haupterdungsschiene eines Gebäudes, um gefährliche Spannungsunterschiede auszugleichen. Diese Verbindung ist aus Sicherheitsgründen unerlässlich, da bei fehlerhafter Elektroinstallation oder schadhaften Geräten eine lebensgefährliche Berührungsspannung entstehen könnte.Früher durfte das Trinkwassernetz als Erdung genutzt werden, heute ist dies nach den geltenden VDE-Bestimmungen nicht mehr zulässig – es muss eine separate Erdungsanlage mit einer Potentialausgleichsschiene nach den aktuellen Vorschriften installiert werden.Der ZWAR ersetzt innerhalb der Erneuerung bzw. Reparatur der Wasserleitungen sukzessive die bestehenden Hausanschlussleitungen aus Metall durch Kunststoffleitungen. Kunststoff leitet den Strom jedoch nicht. Damit verliert das öffentliche Wasserrohrnetz seine Funktion als Erder, Erdungsleiter oder Blitzschutzerder. Hier sind zum Schutz gegebenenfalls Maßnahmen an der Elektroinstallation erforderlich. Nach den einschlägigen Bestimmungen ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer verantwortlich, der auch alle anfallenden Kosten trägt. In der Regel ist dies der Haus- bzw. Grundstückseigentümer.Zum Schutz Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Familie, Mitbewohner bzw. Mieter weisen wir Sie deshalb darauf hin, die Elektroinstallation Ihres Hauses von einem qualifizierten Elektrofachbetrieb überprüfen und womöglich entsprechend den geänderten Bedingungen anpassen zu lassen da ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahme unter Umständen Lebensgefahr für die Hausbewohner und für die mit den Wasserleitungsarbeiten beauftragten Handwerkern besteht. Bei Eintritt etwaiger Personen- oder Sachschäden, die infolge der Nutzung des Wasserrohrnetzes zur Erdung der elektrischen Anlage entstehen, ist eine Haftung des ZWAR ausgeschlossen. Bei Fragen zum Verfahren zur nachträglichen Erdung an Ihrer Hausinstallation wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb.
