Gartenwasserzähler

Wer in seinem Garten oder auf seinem Grundstück viel Trinkwasser zum Bewässern der Pflanzen o.ä. verwendet und dieses Wasser nachweislich nicht der zentralen Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zuführt, kann einen Unterzähler zum Hauptwasserzähler, einen sogenannten Gartenwasserzähler, beantragen. Dieser Zähler misst die verbrauchte Wassermenge für die Gartenbewässerung und bringt diese bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr in Abzug.

Kurz gesagt:
Für die separat gemessene Trinkwassermenge werden keine Schmutzwassergebühren in Rechnung gestellt.

Für Haushalte, deren Grundstück nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind und die alternativ über eine Kleinkläranlage bzw. Sammelgrube verfügen, ist dieser separate Zähler nicht zweckmäßig.

Der Einbau eines Gartenwasserzählers ist über ein Formular beim Zweckverband schriftlich zu beantragen und gilt gleichzeitig als Vertrag für die Dauer der gesetzlichen Eichfrist (6 Jahre).

Mit dem Einbau des Gartenwasserzählers beginnt die getrennte Gebührenabrechnung.

Alle Kosten, die mit der Installation der Messeinrichtung in Verbindung stehen, hat der Anschlussnehmer zu tragen.

Gartenwasserzähler an der Hauswand
Muster

Hilfreich zur Entscheidung

Ökologische Betrachtung

Im Vorfeld individuell prüfen:

-> Welche Pflanzenarten verwende ich in meinen Garten und wie ist deren Wasserbedarf?
-> Gibt es vielleicht Alternativen der Wasserbeschaffung, z.B. das Sammeln von Regenwasser zur Gartenbewässerung?

Zu beachten ist: Der Gartenwasserzähler darf nicht zur Befüllung verwendet werden, wenn das Poolwasser anschließend dem Schmutzwasserkanal wieder zugeführt wird (z.B. Entleerung des Pools oder ein fester Anschluss am Schmutzwasserkanal besteht).

Bitte dabei beachten:
Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer 1. Die Trinkwasserressourcen der Erde haben sowohl mit dem Klimawandel als auch mit dem systematischen Raubbau und der Umweltverschmutzung zu kämpfen.

Die Bundesregierung hat jüngst eine Nationale Wasserstrategie beschlossen zum bewussten Umgang mit dem Lebensgut "Wasser". Ziel ist die Gewährleistung der Trinkwasserversorgung in Deutschland mit dem Schutz des Grundwassers angesichts des Klimawandels, der damit einhergehenden Änderungen und das rechtzeitige Treffen von Maßnahmen, wie z.B. Schutz vor Hochwasserereignissen, vor Starkregen aber auch vor Hitze.

Auch der ZWAR als Ihr regionaler öffentlich-rechtlicher Versorger ist sich dieser Verantwortung bewusst und unternimmt jährlich aufwendige Maßnahmen zum Erhalt unserer örtlichen Trinkwasserreserven.

Finanzielle Betrachtung

Ein Gartenwasserzähler zählt als sogenannter "Abzugszähler" die Menge des verbrauchten Trinkwassers, welche nicht in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet wird. Wenn Sie beispielsweise große Flächen bewässern müssen, kann diese separat gemessene Trinkwassermenge bei der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht werden. Jedoch ist zu beachten, dass der Einbau dieses separeten Zählers mit zusätzlichen Aufwänden wie Installateur-, Einbau- und auch regelmäßigen Wechselkosten entsprechend der Eichfrist verbunden ist.

Aus der Beantwortung dieser und eventuell weiteren Fragen können Sie Ihren individuellen Bedarf an Gartenwasser abschätzen und in Ihre finanzielle Betrachtung einfließen lassen.

Rechenbeispiel

Das Rechenbeispiel ist auf die Laufzeit von 6 Jahren ausgelegt (gesetzl. Eichfrist)

Mengengebühr Abwasser

3,50 €/ m³

Variante

1 Anschaffung Gartenwasserzähler über ZWAR

2 Anschaffung Gartenzähler über Kunde

Kosten der Anschaffung

153,00 €

117,00 €

Mindest-Verbrauch

153,00 €/ 3,50 m³ = 44 m³

117,00 €/ 3,50 m³ = 33 m³

Ergebnis:

Variante 1 | Zähler über ZWAR:
Ab einem Verbrauch von 44 m³ Gartenwasser innerhalb von sechs Jahren lohnt sich die Anschaffung aus rechnerischer Sicht.

Variante 2 | Zähler über Kunde:
Ab einem Verbrauch von 33 m³ Gartenwasser innerhalb von sechs Jahren lohnt sich die Anschaffung eines Gartenwasserzählers aus rechnerischer Sicht.

Die Mengen, die darüber hinaus verbraucht werden, gelten als Ersparnis bei der Abwassergebühr.

Ablauf

Antrag & Genehmigung

  1. Laden Sie sich den Antrag auf Einbau eines Gartenwasserzählers herunter und füllen Sie diesen vollständig und unterschrieben aus.

    Hinweis:
    Es gibt zwei Varianten der Beschaffung des Zählers und damit zwei Antragsformulare: Durch den Kunden selbst bzw. über den ZWAR (Bitte entsprechend auswählen).


    Für jeden benötigten Gartenwasserzähler muss jeweils ein separater Antrag gestellt werden.

  2. Reichen Sie den Antrag bei uns ein:
    -persönlich/ über den Hausbriefkasten
    -per Post oder
    -per E-Mail: zaehler@zwar.de

  3. Nach erfolgter Prüfung setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung um einen Termin abzustimmen.

Installation

Arbeiten an der Trinkwasserhausinstallation hinter dem Wasserzähler (Kundenanlage) dürfen grundsätzlich nur Firmen durchführen, die in der Firmenliste (Hausinstallation) des Zweckverbandes gelistet sind. Ausnahmen sind zu beantragen.

Beauftragen Sie ein zertifiziertes Installationsunternehmen und lassen Sie die vorbereitenden Arbeiten ausführen.

Zählereinbau

Der ZWAR setzt sich mit Ihnen telefonisch in Verbindung zur weiteren Abstimmung für den Zählereinbau durch einen Mitarbeiter des Zweckverbandes.

Kontakt Zählerwesen
Herr Hellinger, Tel.: 03838/8004-141
Sprechzeiten: Mo - Do 8.00 - 11.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr

Anträge Einbau Gartenwasserzähler