Kleinkläranlagen

Abfuhr nach Bedarf

Abflusslose Gruben werden bei Bedarf entleert. Sie haben die Möglichkeit ein regelmäßiges Entleerungsintervall zu vereinbaren, das erhöht die Entsorgungssicherheit und Planungssicherheit.

Die Abfuhrhäufigkeit von Schlamm aus vollbiologischen Grundstückskläranlagen und Kleinkläranlagen mit mechanischer Reinigung richtet sich nach den Untersuchungsergebnissen im Rahmen der Wartung. Der ZWAR bietet Wartungsverträge als zusätzliche Leistung an.

Den Termin dafür vereinbaren Sie bitte mindestens eine Woche vorab bei unserem zuständigen Mitarbeiter Herrn Nitsch telefonisch unter 03838 / 8004-177 oder per Mail, inkl. Nennung Ihrer Kundennummer, an abfuhr@zwar.de .

Telefon-Sprechzeiten:

Mo - Do  9 – 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Fr 9 - 11.45 Uhr

Die Entleerungsgebühren sind in der Grundstücksabwasseranlagengebührensatzung festgesetzt und auch hier noch einmal nachlesbar. 



Dezentrale Abwasserentsorgung

Dem ZWAR obliegt auf Rügen und Hiddensee die Pflicht zur Abwasserbeseitigung. In unserem ländlichen Gebiet sind viele Grundstücke nicht an das öffentliche Entsorgungsnetz angeschlossen und verfügen über vollbiologische Kleinkläranlagen oder abflusslosen Sammelgruben. Das Entleeren und Transportieren des anfallenden Schlammes bei Kleinkläranlagen sowie bei abflusslosen Gruben das Entleeren und Transportieren des Abwassers (gem. § 40 Absatz 1 Landeswassergesetz M-V) gehört damit zu unseren Aufgaben. Der ZWAR hält dazu Absaugwagen vor. Für beengte Grundstücksverhältnisse, z. B. in Gartenspartenanlagen, steht ein kleines Fahrzeug zur Verfügung.

Die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen ist in der Grundstücksabwasseranlagensatzung geregelt.

Bei der dezentralen Abwasserentsorgung werden für die Grundstücksabwasseranlagen die vollbiologische Kleinkläranlage, die mechanische Kleinkläranlage und die abflusslose Sammelgrube unterschieden.

Hierbei wird das gesamte häusliche Abwasser wie z.B. Toilettenspülung, Wasch- und Spülwasser, Dusch- und Badewasser, Waschmaschinenablauf in eine Grundstücksabwasseranlage eingeleitet. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Niederschlagswasser, Grundwasser oder Drainagewasser eingeleitet. Ebenso gehören grobe Materialien wie z.B. Holz, Steine, Metall, Kunststoffe aber auch Windeln, Feuchttücher, Lappen oder ähnliches nicht in die Anlagen.

Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen über unser Wartungsangebot für vollbiologische Kleinkläranlagen sowie über die Errichtung, Betreibung und Abfuhr von grundstücksbezogenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben.

Havariedienst

0800 / 99 27 112

24. Std. Bereitschaft

Abflusslose Sammelgrube

Abflusslose Sammelgruben dienen der Speicherung des anfallenden Abwassers bis zur Entleerung des Behälters. In den Sammelgruben erfolgt keine Reinigung des Abwassers. In der Regel ist es ein Behälter bzw. eine Kammer in der das Abwasser eingeleitet und gespeichert wird. Die abflusslosen Sammelgruben können aus dem Material Kunststoff (z.B. PE) oder Beton hergestellt sein. Wichtig ist die Sammelgruben müssen wasserdicht gegen eintretendes Wasser und austretendes Abwasser), standsicher und korrosionsbeständig sein. Zur Einhaltung Wasserdichtigkeit muss eine Dichtheitsprüfung mindestens nach der Errichtung oder einer Änderung der Anlage erfolgen.

Die abflusslosen Sammelgruben und deren Zuwegung müssen frei zugänglich sein. Die Abdeckung der Sammelgrube muss durch eine Person zu öffnen und wieder zu verschließen sein.




Vollbiologische Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen sind definiert mit einer Bemessung von bis zu 50 Einwohnergleichwerten. In der Regel besteht die Kleinkläranlage aus einem Mehrkammersystem mit anschließender Verrieselung/Versickerung auf dem eigenen Grundstück. Bei den Kleinkläranlagen werden zwischen vollbiologische Kleinkläranlagen und Kleinkläranlagen mit mechanischer Reinigung unterschieden. Wobei auf der Insel Rügen nur noch wenige Kleinkläranlagen mit mechanischer Reinigung betrieben werden. Bei den Kleinkläranlagen handelt es sich um Anlagen mit Bestandsschutz bzw. noch gültiger Wasserrechtlicher Erlaubnis, diese müssen aber auch nach und nach umgerüstet werden. Bei Neuzulassung sind ausschließlich vollbiologische Kleinkläranlagen zulässig. Viele Kunden haben in den letzten Jahren Ihre mechanischen Kleinkläranlagen umgerüstet oder neue Anlagen errichtet. Somit konnte bisher ein guter Beitrag zum Schutz der Umwelt und unseres Grund-/Trinkwasser sowie der oberirdischen Gewässer geleistet werden.

Bei den vollbiologischen Kleinkläranlagen wird das Abwasser zusätzlich durch eine biologische oder physikalische Reinigungsstufe gereinigt (die Prinzipien sind gleich der städtischen bzw. großen Kläranlagen). Es werden folgende vollbiologische Kleinkläranlagen unterschieden: Belebungsverfahren, Tropfkörper- oder Tauchkörperanlagen, Festbettanlagen, SBR-Kleinkläranlage und Pflanzenkläranlage. Weiterhin wird bei den Anlagen zwischen Anlagen mit und ohne Belüftungssystem unterschieden. So kommt z.B. eine Pflanzenkläranlage ganz ohne zusätzliche Belüftungssysteme aus.

Die vollbiologischen Kleinkläranlagen benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und müssen mit einer CE-Kennzeichnung gekennzeichnet sein. Weiterhin unterliegt die Zulässigkeit des Einbaus und Betriebs der Kleinkläranlagen den wasserrechtlichen Vorschriften und einer entsprechenden behördlichen Genehmigung.

Zur Überwachung der hygienisch einwandfreien Beseitigung des anfallenden Abwassers ist eine Wartung der vollbiologischen Kleinkläranlagen vorgeschrieben.

Wartung vollbiologischer Kleinkläranlagen

Je nach Art der vollbiologischen Kleinkläranlage müssen diese mindestens einmal jährlich bis maximal dreimal jährlich gewartet werden. Die Wartung sollte nur von zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden. Der Zweckverband Rügen bietet seinen Kunden auch die Wartung der vollbiologischen Kleinkläranlagen an. Hierzu haben wir nicht nur sehr gut ausgebildetes Personal, der ZWAR hat sich auch von der DWA für die Wartung von Kleinkläranlagen zertifizieren lassen.

Auch die durchzuführenden Arbeiten und Analysen sind von der Art der vollbiologischen Kleinkläranlage abhängig. Grundsätzlich müssen folgende Arbeiten durchgeführt werden:

- Zustandsbeurteilung des Grubenkörpers
- Zustandsbeurteilung der technischen Aggregate (z.B. laufen die Pumpen oder Gebläse, alle Aggregate äußerlich unversehrt)
- Beurteilung des Belüfterbildes (ist der Sauerstoffeintrag gut sichtbar), Messung der Sauerstoffwerte
- Kontrolle, Zustandsbeurteilung von Ablauf, Nachklärung, Pumpenschächten u.s.w.
- Ggf. Zählerstände erfassen
- Wartung von Luftfiltern, Lamellen oder ähnliches (sofern vorhanden)
- Schlammspiegelmessung und Beurteilung Schwimmschlamm
- Messung Temperatur des Abwassers im Ablauf
- Probenahme der Abwasseranalyse des gereinigten Abwassers zur Bestimmung CSB (chemischer Sauerstoffbedarf), pH-Wert, BSB5-Wert
- Messung absetzbare Stoffe
- Analyse Trübung, Geruch und Färbung des Abwassers

Im Anschluss muss ein vollständiges Wartungsprotokoll erstellt werden. Auf diesem Wartungsprotokoll wird auch die erforderliche Schlammabfuhr eingetragen. Auch wird der ggf. notwendige Ersatz von Verschleißteilen oder Aggregaten auf dem Wartungsprotokoll vermerkt.

Gerne unterbreiten wir Ihnen bei Bedarf ein Angebot für die Wartung Ihrer Kleinkläranlage. Nutzen Sie hierzu das Schnellkontaktformular (s. u.) oder rufen Sie uns unter 03838-8004177 an.

großer Schlammsaugwagen
großer Schlammsaugwagen
Festbettanlage
Festbettanlage
Tropfkörperanlage
Tropfkörperanlage
kleiner Schlammsaugwagen
kleiner Schlammsaugwagen

Direktkontakt Wartung | Abfuhr Kleinkläranlagen

Für weitere Fragen zur Wartung und Abfuhr Ihrer Kleinkläranlage oder Sammelgrube nutzen Sie gern dieses Kontaktformular. Wir antworten Ihnen schnellstmöglich!

Für die Vereinbarung eines Abfuhr-Termins kontaktieren Sie uns bitte ausschließlich telefonisch innerhalb der Sprechzeiten, T 03838 / 8004-177!

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