Hinweise zur Gebührenerhöhung ab 1.1.2026

Verwaltungsgebühren

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) erhebt für Amtshandlungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Verwaltungsgebühren. Dazu zählen zum Beispiel der Antrag auf Herstellung und/ oder Änderung eines Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgungsanlage bzw. an die leitungsgebundene Abwasseranlage, das Inbetriebsetzen der Wasserverbrauchsanlage, der Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang oder eine vom Gebührenpflichtigen verschuldete Leerfahrt des Schlammsaugwagens.

Diese Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang, im Übrigen mit Beendigung der gebührenpflichtigen Leistung (§ 1 Abs. 5 der Verwaltungsgebührensatzung). Die Verwaltungsgebühren werden durch Bescheid festgesetzt und sind einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig.

Bitte prüfen Sie vor der jeweiligen Antragstellung und angesichts der neuen Kostensätze in Ihrem eigenen Interesse die Notwendigkeit Ihrer zu beanspruchenden Leistung. Ist der Antrag schriftlich eingereicht, werden die in der Satzung festgesetzten Gebühren innerhalb der Amtshandlungen des ZWAR wirksam.

Kontaktieren Sie uns im Vorfeld zu den regulären Sprechzeiten gern telefonisch unter
03838/ 80040 oder besuchen Sie uns für ein Beratungsgespräch.

Direktlink zur Verwaltungsgebührensatzung

Grundgebühren

Ab dem 1.1.2026 müssen auch die Grundgebühren für Trinkwasser und Abwasser angehoben werden.

Die Übersicht zu allen geltenden Gebühren wie Mengengebühr, Grundgebühr,
Gebühr für die dezentrale Entsorgung
finden Sie hier:

Zur Gebührenübersicht

Alle Satzungen des ZWAR finden Sie hier auf unserer Webseite unter

„Ortsrecht & Bekanntmachungen“