ZWAR bittet um Ablesung von Wasserzählern

Wer eine entsprechende Ablesekarte per Post erhalten hat, wird darin aufgefordert bis spätestens 31. Dezember die Zählerstände abzulesen und an den ZWAR zu übermitteln. Diese Bitte betrifft nur diejenigen Kunden, die nicht über einen Funkzähler verfügen. Das sind nur noch wenige. Deshalb bitte nur ablesen und melden, soweit eine Ableseaufforderungen vorliegt. Die Meldung kann durch portofreies Zurückschicken der Ablesekarte, über ein Eingabeformular auf der Webseite www.zwar.de oder zu Bürozeiten telefonisch über 03838 8004 604 erfolgen.

Diejenigen, die über einen sogenannten Gartenwasserzähler verfügen, wurden bereits vor einiger Zeit durch ein Anschreiben zur Ablesung aufgefordert. Achtung: Gartenzähler sind in jedem Fall abzulesen. Nur wenn eine Zählerstandsmeldung vorliegt, kann Wasser, welches nicht in die Abwasserkanalisation eingeleitet wurde, abgesetzt werden.