Haus- und Grundstücksanschlüsse
Die erstmalige Anschlussnahme an die öffentliche Trinkwasserversorgung und an die öffentliche Abwasserkanalisation bedarf der Antragstellung und der Genehmigung durch den ZWAR.
Unter folgenden Links können Sie sich die Antragsformulare herunterladen bzw. ausdrucken:
Antrag auf Herstellung/Änderung eines Trinkwasseranschlusses: Formular
Antrag auf Anschluss einer Grundstücksentwässerungsanlage: Formular
Wichtige Anlagen zum Antrag:
- Grundriss vom Gebäude
- Lageplan vom Grundstück
- ggf. Vollmacht des Grundstückseigentümers
Die erstmalige Herstellung eines Hausanschlusses ist in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen kostenpflichtig. Änderungen bestehender Hausanschlüsse auf Kundenwunsch, wie Umverlegung oder Größerdimensionierung wegen höheren Bedarfs, sind ebenfalls kostenpflichtig. Die Unterhaltung, Reparatur und alters- oder zustandsbedingte Erneuerung obliegt dem ZWAR zu eingenen Lasten.
Der ZWAR stellt Trinkwasserhausanschlüsse bzw. Grundstücksanschlüsse an die öffentliche Kanalisation nicht selbst her. Da diese den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen, bedarf die Bauausführung einer Zertifizierung der Rohrleitungs- bzw. Kanalbauunternehmen. Hierzu hat der ZWAR im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung den wirtschaftlichsten Bieter ermittelt und diesen per Jahresleistungsvertrag gebunden. Die Kosten Ihres Trinkwasserhausanschlusses werden in Höhe der Rechnung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr mittels eines Kostenerstattungsbescheides (öffentlich-rechtlicher Abgabenbescheid) an Sie weitergeleitet.
Bitte beachten Sie, dass auch die Hausinstallation nur durch ein zugelassenes Installationsunternehmen hergestellt werden darf.
Zertifizierte Installationsunternehmen
Für Rückfragen zu Haus- und Grundstücksanschlüssen rufen Sie uns gern an,
Tel. 03838 / 8004-199
E-Mail: dispatcherzwar.de