Ablesung der Wasserzähler
- Der ZWAR bittet um Ablesung und Meldung der Zählerstände -
Der ZWAR hat Ablesekarten an diejenigen Kunden verschickt, die noch keinen Funkzähler haben. Sie werden aufgefordert die Zählerstände abzulesen und an den ZWAR zu übermitteln. Die rechtzeitige Erfassung der Zählerstände hilft eine reibungslose Abrechnung der Verbräuche für das Jahr 2020 zu sichern.
Bei dem inzwischen überwiegenden Teil der Kunden sind Funkzähler installiert. Diese werden - ohne das dafür das Grundstück betreten werden braucht - durch Mitarbeiter des ZWAR ausgelesen. Entsprechend werden hier auch keine Ablesekarten zugeschickt.
Bereits seit 2003 praktiziert der Zweckverband mit gutem Erfolg die Selbstablesung durch seine Kunden. Die Vorteile überwiegen: keine Terminvereinbarungen, keine fremden Leute im Haus, eigener Überblick über den Verbrauch. Besser jetzt richtig ablesen und damit ärgerlichen Streit vermeiden. Der ZWAR bedankt sich für die mit der Ablesung verbundenen Mühen. Die gemeldeten Zählerstände werden zum 31. Dezember 2019 „hochgerechnet". Die Gebührenbescheidung erfolgt Anfang Januar 2020.
Die Zählerstände können auch online über die Webseite www.zwar.de übermittelt werden, jedoch bitte nicht per E-Mail.
Ein kleiner Tipp: Es gibt keine Kommastellen auf den Zählwerken. Die kleinste Abrechnungseinheit ist der Kubikmeter. Der Zählerstand ist auf der Ablesekarte einzutragen und kann portofrei per Post an den ZWAR gesendet werden.