Gebühren- und Beitragshöhen ab 01. Januar 2019
Mengengebühr
Trinkwasser (incl. 7% MwSt) | Abwasser | gesamt | |
1,94 €/m3 | 2,99 €/m3 | 4,93 €/m3 |
Grundgebühr
Zählergröße | Wasser €/Monat | (incl. 7% MwSt) €/Jahr | Abwasser €/Monat | €/Jahr | gesamt €/Jahr |
<= Q3 4 | 8,56 | 102,72 | 9,50 | 114,00 | 216,72 |
<= Q3 10 | 64,20 | 770,40 | 75,00 | 900,00 | 1.670,40 |
<= Q3 16 | 80,61 | 967,28 | 95,00 | 1.140,00 | 2.107,28 |
<= Q3 50 | 242,53 | 2.910,40 | 285,00 | 3.420,00 | 6.330,40 |
<= Q3 63 | 323,14 | 3.877,68 | 380,00 | 4.560,00 | 8.437,68 |
> Q3 63 | 377,35 | 4.528,24 | 440,00 | 5.280,00 | 9.808,24 |
Zum Absetzen von Wasser, welches nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird (z.B. zur Grundstücksbewässerung, aus privaten Versorgungsanlagen oder aus Regenwassernutzungsanlagen), ist eine zusätzliche Messeinrichtung zu installieren. Für den Aufwand erhebt der ZWAR ein Entgelt i.H.v. einmalig brutto 60,00 € nach Montage des Zählers durch den ZWAR. Die Zähler unterliegen der Eichfrist. Das heißt, sie sind alle sechs Jahre kostenpflichtig zu wechseln.
Abfuhr aus privaten Kleinkläranlagen
Für die Abfuhr des Inhaltes aus privaten Kläranlagen wird eine Mengengebühr in Höhe von 43,51 €/m3 erhoben.
Abfuhr aus abflusslosen Sammelgruben
Für die Abfuhr des Inhaltes aus abflusslosen Sammelgruben werden eine Grund- und eine Mengengebühr erhoben.
Für Grundstücke, denen unmittelbar ein öffentlicher Trinkwasseranschluss zugeordnet werden kann, beträgt die Grundgebühr 500,00 €/Jahr. Der Mengengebühr wird der Trinkwasserverbrauch zugrunde gelegt. Die Höhe der Mengengebühr beträgt 7,95 €/m3.
Für Grundstücke, denen kein öffentlicher Trinkwasseranschluss unmittelbar zugeordnet werden kann (so beispielsweise Parzellen von Kleingartenanlagen), beträgt die Grundgebühr 50,00 €/Jahr. Die Höhe der Mengengebühr beträgt 7,95 €/m3.
Für eine Havarieentleerung bzw. eine Entleerung zur Vermeidung einer unmittelbar drohenden Havarie beträgt die Gebühr 80,00 € zusätzlich.
Beitragssatz
für die Anschlussmöglichkeit an die zentrale Schmutzwassereinrichtung wird ein Anschlussbeitrag i.H.v. 4,20 €/m2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche erhoben.