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Gebühren- und BeitragshöhenFee- and Contribution Rates

Gebühren- und Beitragshöhen ab 01. Januar 2019

 

Mengengebühr

Trinkwasser (incl. 7% MwSt)

Abwasser

gesamt

1,94 €/m3

2,99 €/m3

4,93 €/m3

 

 

Grundgebühr

Zählergröße

Wasser €/Monat

(incl. 7% MwSt) €/Jahr

Abwasser €/Monat

 €/Jahr

gesamt €/Jahr

<=  Q3  4

8,56

102,72

9,50

114,00

216,72

<= Q3 10

64,20

770,40

75,00

900,00

1.670,40

<= Q3 16

80,61

967,28

95,00

1.140,00

2.107,28

<= Q3 50

242,53

2.910,40

285,00

3.420,00

6.330,40

<= Q3 63

323,14

3.877,68

380,00

4.560,00

8.437,68

> Q3 63

377,35

4.528,24

440,00

5.280,00

9.808,24

 

Zum Absetzen von Wasser, welches nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird (z.B. zur Grundstücksbewässerung, aus privaten Versorgungsanlagen oder aus Regenwassernutzungsanlagen), ist eine zusätzliche Messeinrichtung zu installieren. Für den Aufwand erhebt der ZWAR ein Entgelt i.H.v. einmalig brutto 60,00 € nach Montage des Zählers durch den ZWAR. Die Zähler unterliegen der Eichfrist. Das heißt, sie sind alle sechs Jahre kostenpflichtig zu wechseln.

 

Abfuhr aus privaten Kleinkläranlagen

 

Für die Abfuhr des Inhaltes aus privaten Kläranlagen wird eine Mengengebühr in Höhe von 43,51 €/m3 erhoben.

 

Abfuhr aus abflusslosen Sammelgruben

 

Für die Abfuhr des Inhaltes aus abflusslosen Sammelgruben werden eine Grund- und eine Mengengebühr erhoben.

 

Für Grundstücke, denen unmittelbar ein öffentlicher Trinkwasseranschluss zugeordnet werden kann, beträgt die Grundgebühr 500,00 €/Jahr. Der Mengengebühr wird der Trinkwasserverbrauch zugrunde gelegt. Die Höhe der Mengengebühr beträgt 7,95 €/m3.

 

Für Grundstücke, denen kein öffentlicher Trinkwasseranschluss unmittelbar zugeordnet werden kann (so beispielsweise Parzellen von Kleingartenanlagen), beträgt die Grundgebühr 50,00 €/Jahr. Die Höhe der Mengengebühr beträgt 7,95 €/m3.

 

Für eine Havarieentleerung bzw. eine Entleerung zur Vermeidung einer unmittelbar drohenden Havarie beträgt die Gebühr 80,00 € zusätzlich.

 

 

Beitragssatz

für die Anschlussmöglichkeit an die zentrale Schmutzwassereinrichtung wird ein Anschlussbeitrag i.H.v. 4,20 €/m2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche erhoben.

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